Höhere Umsatzsteuer bei Werbung mit dem Logo gemeinnütziger Organisationen

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Viele Wirtschaftsunternehmen unterstützen gemeinnützige Organisationen. Auf ihre Förderung dürfen die Unternehmen in ihrem Außenauftritt mit dem Logo der Organisation hinweisen. Je nach Umfang kann diese Werbung mit dem Logo umsatzsteuerpflichtig sein oder nicht. Wenn sie es ist, durfte der Verein bislang den ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7 % anwenden. Das geht nun womöglich bald nicht mehr: Nach einem neuen Urteil des Bundesfinanzhofs könnte fortan der volle Umsatzsteuersatz von 19 % gelten. Das birgt beim Verein das Risiko von Steuernachforderungen. Oft fällt Umsatzsteuer gar nicht an, weil die Förderung nicht als Leistungsaustausch…read more