Einheitliches Europäisches Datenschutzgesetz ab Mai 2018
Datenschützer atmen auf. Ab Mai 2018 gilt in Europa ein einheitliches Datenschutzgesetz, der derzeitige Zustand sehr unterschiedlicher Rechtsordnungen hat damit ein Ende. Auch für Vereine und Verbände, die bislang dem deutschen Bundesdatenschutzgesetz unterliegen, hat das Inkrafttreten des Europäischen Datenschutzgesetzes Konsequenzen. Verstöße werden mit erheblich höheren Bußgeldern geahndet, Haftungsbedingungen ändern sich, Kontrollinstanzen sollen personell aufgestockt werden. Seit 2001 unterstützt die KomServ GmbH Vereine und Verbände bei der Mitgliederverwaltung. Für die erforderlichen Umstellungsmaßnahmen auf das Europäische Datenschutzgesetz ist die KomServ GmbH aus Burgwedel bei Hannover der kompetente Ansprechpartner. Bereits heute gilt: Haben…read more