Ehrenamtliche müssen sich vor Steuererklärung jetzt anmelden

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Wer als freier Übungsleiter oder ehrenamtlich tätig ist und dafür eine kleine Aufwandsentschädigung erhält, muss seine Einkommensteuererklärung in diesem Jahr in authentifizierter Form ans Finanzamt schicken.
Das heißt, die Erklärung muss nicht nur elektronisch versandt werden, es muss auch vorab eine Zertifizierung beim elektronischen Finanzamt (www.elster.de) erfolgen. «Da die Registrierung einige Tage in Anspruch nehmen kann, sollten Betroffene sich rechtzeitig anmelden,» rät Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler.
Hinter der Änderung steckt die Pflicht, dass immer mehr Steuererklärungen elektronisch an das Finanzamt verschickt werden müssen. Lediglich Arbeitnehmer und Senioren, die keine weiteren Einkünfte haben, dürfen die Papierformulare noch mit dem Stift ausfüllen. Kommen noch ein paar Euro, beispielsweise aus einer ehrenamtlichen Tätigkeit hinzu, muss die Erklärung elektronisch authentifiziert versandt werden.
«Gerade für Arbeitnehmer, die nebenberuflich zum Beispiel in einem Verein Kinder trainieren, ist die Neuerung erstmal ungewohnt», weiß Klocke. Denn in der Regel müssen sie für die Einnahmen aus der Übungsleitertätigkeit oder der ehrenamtlichen Tätigkeit gar keine Steuern zahlen: Für ehrenamtlich Tätige bleiben bis zu 720 Euro im Jahr steuerfrei und für Übungsleiter sogar 2400 Euro. Dennoch müssen die Einnahmen in der Einkommensteuererklärung eingetragen werden.
Wird die Tätigkeit nicht im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses ausgeführt, löst das jetzt die Pflicht aus, am authentifizierten Verfahren teilzunehmen. Die sogenannte komprimierte Steuererklärung, bei der man die Steuererklärung zwar elektronisch ans Finanzamt sandte, dann aber noch einen Papierausdruck mit seiner Unterschrift per Post hinterherschickte, ist für selbstständige Übungsleiter und ehrenamtlich Tätige Steuerzahler nicht mehr möglich. Die eigenhändige Unterschrift wird durch die elektronische Signatur ersetzt. «Lediglich in Härtefällen ist weiterhin eine Abgabe in Papierform erlaubt», erklärt Klocke. Dies ist etwa bei Rentnern denkbar, die keinen Computer zu Hause haben und sich ehrenamtlich engagieren.

Quelle: Bund der Steuerzahler